PPF - Was ist neu in der 5. Auflage

Der im April 2012 in 5. Auflage erschienene Gelbband des VDA zu Produktionsprozess und ProduktFreigabe (PPF) hat einige Neuerungen, die zusammengefasst und übersichtlich dargestellt werden.

20.10.2015
Jörg Schacht

Anmerkungen zum VDA Band 2 – PPF – Gelbband April 2012 (5.Auflage)

In der neuen Auflage wird das Verfahren zur Erstmusterfreigabe neu beschrieben. Jörg Schacht hat als Autor die folgende Übersicht über die künftigen Änderungen zusammengestellt.

Eine der entscheidenden Neuerungen in der 5. Auflage ist die Definition einer so genannten Auslöser-Matrix. In dieser Matrix sind folgende Hauptfragen enthalten:

  1. Ist es eine Änderung?
  2. Betrifft es besondere Merkmale zum Kunden?
  3. Betrifft es technische Schnittstellen zum Kunden?
  4. Änderungstyp?
  5. Betrifft es Vertragsdokumente (z.B. Lastenheft, Kundenzeichnung, Datensätze, Spezifikationen, …)?
  6. Betrifft es Einbau, Form, Funktion, Leistung, Zuverlässigkeit?

Daraus ergeben sich insgesamt 39 verschiedene Fragestellungen.

Außerdem gibt es nun die Vorlagestufe „0“, welche die einfachste Form der Abnahme darstellt. Dabei müssen sämtliche Unterlagen „nur“ beim Lieferanten vorgehalten werden und nicht dem Kunden zugeschickt werden.

Eine weitere Änderung lässt sich in den Listen zu den durchzuführenden Maßnahmen finden. Bisher gab es dazu zwei Listen mit unterschiedlichen Nummerierungen:

Kurzliste:

  • 1. Deckblatt zum PPF-Bericht
  • 2. Prüfergebnisse (zum Beispiel Maß, Funktion, Werkstoff, Haptik, Akustik, Geruch, Aussehen, Oberfläche, Zuverlässigkeit, Prozessfähigkeit, Transportmittel etc.)
  • 3. Muster (Anzahl bzw. Liefermenge nach Vereinbarung)
  • 4. Unterlagen (zum Beispiel Kundenzeichnungen, CAD-Daten, Spezifikationen, genehmigte Konstruktionsänderungen, etc.)
  • 5. Konstruktions-, Entwicklungsfreigaben des Lieferanten bei Design-Verantwortung
  • 6. FMEA
  • 7. Prozessablaufdiagramm (Fertigungs- und Prüfschritte)
  • 8. Produktionslenkungsplan (Control Plan)
  • 9. Prüfmittelliste (produktspezifisch)
  • 10. Prüfmittelfähigkeitsuntersuchung, wo zweckmäßig (Ergebnis)
  • 11. Bestätigung der Einhaltung gesetzlicher Forderungen, soweit mit dem Kunden vereinbart (zum Beispiel Umwelt, Sicherheit, Recycling)
  • 12. Materialdatenblatt per IMDS oder als Anlage

Langliste:

  • 1. Maßprüfung
  • 2. Funktionsprüfung
  • 3. Werkstoffprüfung
  • 4. Haptikprüfung
  • 5. Akkustikprüfung
  • 6. Geruchsprüfung
  • 7. Aussehensprüfung
  • 8. Oberflächenprüfung
  • 9. EMV-Prüfung
  • 10. Zuverlässigkeitsprüfungen
  • 11. DFMEA
  • 12. Konstruktionsfreigabe
  • 13. PFMEA
  • 14. Prozessablaufdiagramm
  • 15. Produktionslenkungsplan
  • 16. Prozessfähigeitsnachweis
  • 17. Prüfmittel
  • 18. Prüfmittelfähgikeitsnachweis
  • 19. EU-Sicherheitsdatenblatt
  • 20. Materialdatenblatt IMDS
  • 21. Transportmittel / Verpackung
  • 22. Zertifikate
  • 23. Prozessabnahme
  • 24. Sonstiges

In der neuen Ausgabe wird aus diesen Angaben nun die folgende Liste erzeugt:

Liste:

  • 1. Prüfergebnisse zur Produktfreigabe: (z.B. Geometrie, Maß, Funktion, Werkstoff (Festigkeit, physikalische Eigenschaften,...), Haptik, Akustik, Geruch, Aussehen, Oberfläche, Zuverlässigkeit, EMV/ESD-Prüfung, elektrische Sicherheit)
  • 2. Muster (Anzahl bzw. Liefermenge nach Vereinbarung)
  • 3. Technische Spezifikationen (z.B. Kundenzeichnungen, CAD-Daten, Spezifikationen, genehmigte Kosnsruktionsänderungen, Kurzschlussfestigkeit, Spannungsabsicherung, Funktionale Sicherheit (FuSi))
  • 4. FMEA Produkt
  • 5. Konstruktions-. Entwicklungsfreigaben des Lieferanten bei Entwicklungsverantwortung entsprechend Vereinbarung
  • 6. Nachweis der Einhaltung gesetzlicher Forderungen (z.B. Umwelt, Sicherheit, Recycling, länderspezifische Zertifikate)
  • 7. Materialdatenblatt per IMDS
  • 8. Software-Prüfbericht, Prozesskonformität
  • 9. FMEA Prozess
  • 10. Prozessablaufdiagramm (Fertigung- und Prüfschritte)
  • 11. Produktionslenkungsplan (Control Plan)
  • 12. Prozessfähigkeitsnachweise
  • 13. Nachweis Absicherung Besonderer Merkmale
  • 14. Prüfmittelliste (produktspezifisch)
  • 15. Prüfmittelfähigkeitsuntersuchung, wo zweckmäßig (Ergebnis)
  • 16. Werkzeugübersicht (mit Stückzahl / Anzahl Nester und Informationen zum Werkzeugkonzept)
  • 17. Nachweis für Erreichung der vereinbarten Kapazität (Prozessvalidierung)
  • 18. Schriftliche Selbstbewertung der Kriterien gemäß Matrix Beurteilung Serienreife für Produkt und Prozess)
  • 19. Teilelebenslauf
  • 20. Eignungsnachweis der eingesetzten Transportmittel inkl. Lagerung
  • 21. Übersicht der Einzelteile der Lieferkette (Zulieferteile, Setzteile und Hausteile) mit Entscheid PPF)
  • 22. Freigabe von Beschichtungssystemen gemäß Kundenanforderungen

Dabei teilt sich dann der Punkt eins im Prüfbericht des EMPB nochmals auf und zwar in die Punkte 1.1 bis 1.10:

  • 1.1. Geometrie, Maßprüfung
  • 1.2. Funktionsprüfung
  • 1.3. Werkstoffprüfung
  • 1.4. Haptikprüfung
  • 1.5. Akustikprüfung
  • 1.6. Geruchsprüfung
  • 1.7. Aussehensprüfung
  • 1.8. Oberflächenprüfung
  • 1.9. EMV-Prüfung
  • 1.10. Zuverlässigkeitsprüfungen

Der Vergleich der unterschiedlichen Listen zeigt also diese Veränderungen: => Das Deckblatt hat nun keine Nummer mehr => Aus den ehemaligen Punkten 1 bis 10 werden nun die Punkte 1.1 bis 1.10 => Aus den „Unterlagen“ wird nun „Technische Spezifikation“ => „DFMEA“ wird zu FMEA Produkt => „PFMEA“ wird zu FMEA Prozess => Ergänzung: Softwareprüfbericht => Ergänzung: Absicherung besonderer Merkmale => Ergänzung: Werkzeugübersicht => Ergänzung: Nachweis vereinbarte Kapazität (entspricht dem Run@Rate bei AIAG) => Ergänzung: Schriftliche Selbstbewertung (Anlage 4) => Ergänzung: Teilelebenslauf => Ergänzung: Übersicht Einzelteile der Lieferkette => Ergänzung: Freigabe von Beschichtungssystemen

In der Anlage 6 ist zudem noch ein Vergleich zwischen PPF und PPAP ergänzt worden. Dabei entspricht die Nr. 12 aus PPAP der „Dokumentation eines qualifizierten Laboratoriums“. Dabei ist leider die Liste der verschiedenen PPAP Level nicht vollständig wiedergegeben. In dem Gelbband sind lediglich 3 Level gelistet, beim PPAP (der AIAG) existieren allerdings insgesamt 5 verschiedene Level. Diese müssten dann noch in der endgültigen Ausgabe ergänzt werden: => Level 4: PSW mit vom Kunden festgelegten Daten => Level 5: Bemusterung vor Ort beim Lieferanten

Die Anlage 3 „Formular zur Abstimmung der Bemusterung“ ist ebenfalls neu. Aber die genaue Beschreibung würde den Rahmen an dieser Stelle deutlich sprengen.

PS: Auf Anfrage an den Verband der Automobilindustrie e.V. Anfang November 2012 erhielt der Autor vom Qualitäts Management Center (VDA QMC) diese Antwort: „Den Band 2 als Gelbdruck haben wir wegen Änderungen zurückgezogen. Die Neuerscheinung als Rot-Band wird voraussichtlich erst Ende Dezember 2012 im Verkauf erscheinen.“

 

Anregungen, andere oder ähnliche Meinungen zu diesem Artikel können auch gern als Kommentar veröffentlicht werden - ich freue mich über regen Austausch.

Autor:Jörg Schacht, Inhaber der i-Q Schacht & Kollegen Qualitätskonstruktion GmbH

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